Wenn man denkt, dass es mit dem Einreichen des Bauantrags und dem darauffolgenden Warten getan ist, hat man sich getäuscht. Das mussten wir recht schnell feststellen. Am 08.03. erreichte uns eine Mail des Bauamts mit der Bitte um Nachbesserungen. Zum einen fehlte in den Unterlagen die Angabe der Hausfarbe(n), zum anderen war die Höhe der Bodenplatte mit 1,85 m zu niedrig. Nach den wohl neuesten Vorschriften der Kommune soll die Bodenhöhe bei Neubauten mind. 2,65 m, besser noch 2,80 m, betragen. Ernsthaft? Dazu muss man wissen, dass unsere Nachbarn alle eine Höhe von rund 1,85 m haben. Und wir sollen einen Meter höher auf einem Hügel sitzen? Naja, wie auch immer, die Mail wurde an unseren Ansprechpartner beim Haushersteller weitergeleitet, der sich wiederum mit dem Architekten in Verbindung setzte. Dieser sprach, so wurde uns gesagt, mit der Dame vom Bauamt und schickte geänderte Zeichnungen mit einer Bodenhöhe von nun 2,05 m. Diese angepassten Zeichnungen schickten wir am 12.03. erneut an das Bauamt und warteten. Diesmal war doch alles gut, oder? Wer jetzt denkt, dass der Bauantrag nun durchgewunken wird, ist auf dem Holzweg, auf dem wir uns auch befanden. Denn am 21.03. erreichte uns eine weitere E-Mail vom Bauamt mit dem Hinweis, dass die Bodenhöhe mind. 2,65 m betragen müsse. Gleichzeitig gab die Dame selbst zu, dass das merkwürdig aussähe und auch nicht in das Gefüge der anderen Häuser passen würde. Hilft ja nichts – auch diese Mail wurde an unseren Ansprechpartner beim Haushersteller weitergeleitet und der Architekt schickte neue Zeichnungen mit einer Höhe von 2,15 m. Die Dame vom Bauamt meinte, dass die Gemeinde letztlich darüber entscheiden müsse, ob das so in Ordnung ginge oder eben nicht. Wir übten uns also mal wieder in Geduld (das lernt man hier zur Genüge) und die Wochen vergingen.
Monat: Oktober 2023
Während man wartet, kann man die Zeit wunderbar für andere Dinge nutzen, z. B. für die Beantragung der sog. Samordningsnummer beim Finanzamt. Diese Nummer ist sozusagen die Vorstufe zur Personnummer (die wir ja nicht bekommen können) und soll einem so manches erleichtern, wie z. B. die Beantragung eines Telefonanschlusses etc. Auch hierfür sind unzählige Formulare auszufüllen, Nachweise über alles mögliche zu erbringen und in diesem Fall benötigt man einen persönlichen Termin, um die Antragsunterlagen abzugeben. Nachdem wir den Termin gefühlt zehnmal verschoben hatten, weil wir zum jeweiligen Termin dann doch nicht in Schweden waren (man kann max. 3 Monate im Voraus buchen), war es dann im Februar so weit. Wir fuhren zum Finanzamt, gaben die Formulare ab, ließen unsere Reisepässe kopieren, gaben eine schwedische Kontaktadresse an, fuhren wieder nach Hause und? Ja genau, wir warteten! Interessanterweise bekam ich nach ca. zwei Wochen eine WhatsApp-Nachricht von unserem schwedischen Freund, den wir als Kontakt angegeben hatten mit einem Foto von einem Schreiben an mich, worin das Finanzamt um Nachweise bat, dass wir ein berechtigtes Interesse an dieser Samordningsnummer haben. Kurz, sie wollten den Bauantrag. Das war einfach, da wir ja vom Bauamt eine Eingangsbestätigung erhalten hatten. Also kopierte ich die Unterlagen, druckte den Eingangsbescheid des Bauamtes aus und schickte den Brief ans Finanzamt – und wartete
Wir waren etwas verwundert, weil Jörg kein Schreiben erhalten hatte. Dass das erst drei Wochen später eintreffen sollte, konnten wir nicht ahnen. Jörg nahm also mein Schreiben, kopierte es unter seinen Briefkopf und schickte exakt die gleichen Unterlagen zum Finanzamt, die ich einige Wochen vorher bereits dorthin geschickt hatte. Das Warten hat sich gelohnt – wir bekamen unsere Samordningsnummern.