(Fast) jede Baumaßnahme beginnt mit einem Bauantrag, insbesondere der geplante Neubau eines Wohnhauses. Und spätestens an dieser Stelle schließt sich der Kreis, denn manchmal weiß man erst hinterher, wofür eine Sache gut war. Das Zögern des Mannes im September, als er nicht gleich alle weiteren Schritte für den Bau des Hauses, das wir damals vor Ort besichtigt hatten, einleiten wollte, war quasi unsere Rettung. Denn der zweite Bauantrag, der damals von anderen Deutschen für exakt das gleiche Hausmodell gestellt wurde, wurde aufgrund der Höhe des Hauses dieses Mal abgelehnt (Anm.: im Nachhinein wurde der Bau doch genehmigt). Mit dem von uns ausgewählten Hausmodell sind wir, was die Haushöhe angeht, zumindest auf der sicheren Seite. „Unser“ Haus erfüllt sämtliche Vorschriften (das dachten wir damals in unserer Naivität) und passt auch deutlich besser ins Gesamtbild der umliegenden Häuser (das ist tatsächlich so und keine subjektive Meinung).

Nun zurück zum eigentlichen Thema – dem Bauantrag. Unser Haushersteller hilft uns, was die nötigen Zeichnungen für die Einreichung des Bauantrags angeht. Diese werden von ihm erstellt und uns zur Verfügung gestellt. Um die restlichen Dinge, wie z. B. die Bestellung eines sog. Kontrollbeamten, müssen wir uns selbst kümmern. Wenn wir alle Dokumente zusammengestellt haben, können wir den Bauantrag bei der Gemeinde einreichen. Das müssen wir selbst machen und der Moment wird sicher noch mal spannend. Das Ganze ist per E-Mail möglich, so dass wir deswegen nicht noch mal nach Schweden reisen müssen.

Für die Beantragung der Baugenehmigung haben wir mit dem Haushersteller einen gesonderten Vertrag geschlossen und erst, wenn die Baugenehmigung erteilt ist, wird der eigentliche Bauvertrag geschlossen. Den ersten Vertrag haben wir kurz vor Weihnachten unterschrieben und jetzt heißt es mal wieder, sich in Geduld zu üben, bis die Unterlagen vom Haushersteller zur Stellung des Bauantrags bei uns eingehen. Das kann einige Wochen dauern.