Wenn man denkt, dass es mit dem Einreichen des Bauantrags und dem darauffolgenden Warten getan ist, hat man sich getäuscht. Das mussten wir recht schnell feststellen. Am 08.03. erreichte uns eine Mail des Bauamts mit der Bitte um Nachbesserungen. Zum einen fehlte in den Unterlagen die Angabe der Hausfarbe(n), zum anderen war die Höhe der Bodenplatte mit 1,85 m zu niedrig. Nach den wohl neuesten Vorschriften der Kommune soll die Bodenhöhe bei Neubauten mind. 2,65 m, besser noch 2,80 m, betragen. Ernsthaft? Dazu muss man wissen, dass unsere Nachbarn alle eine Höhe von rund 1,85 m haben. Und wir sollen einen Meter höher auf einem Hügel sitzen? Naja, wie auch immer, die Mail wurde an unseren Ansprechpartner beim Haushersteller weitergeleitet, der sich wiederum mit dem Architekten in Verbindung setzte. Dieser sprach, so wurde uns gesagt, mit der Dame vom Bauamt und schickte geänderte Zeichnungen mit einer Bodenhöhe von nun 2,05 m. Diese angepassten Zeichnungen schickten wir am 12.03. erneut an das Bauamt und warteten. Diesmal war doch alles gut, oder? Wer jetzt denkt, dass der Bauantrag nun durchgewunken wird, ist auf dem Holzweg, auf dem wir uns auch befanden. Denn am 21.03. erreichte uns eine weitere E-Mail vom Bauamt mit dem Hinweis, dass die Bodenhöhe mind. 2,65 m betragen müsse. Gleichzeitig gab die Dame selbst zu, dass das merkwürdig aussähe und auch nicht in das Gefüge der anderen Häuser passen würde. Hilft ja nichts – auch diese Mail wurde an unseren Ansprechpartner beim Haushersteller weitergeleitet und der Architekt schickte neue Zeichnungen mit einer Höhe von 2,15 m. Die Dame vom Bauamt meinte, dass die Gemeinde letztlich darüber entscheiden müsse, ob das so in Ordnung ginge oder eben nicht. Wir übten uns also mal wieder in Geduld (das lernt man hier zur Genüge) und die Wochen vergingen.