Bevor die Hausteile angeliefert werden, müssen ein paar Sachen zwingend abgeschlossen sein: das Grundstück muss mit Erdreich entsprechend der vorgegebenen Grundstückshöhe gemäß Baugenehmigung aufgefüllt sein. Darüber hinaus muss der Teil, auf dem die Bodenplatte gegossen wird, vorbereitet sein. Das „Bett“ für die Bodenplatte besteht aus mehreren verschiedenen Schichten (Kies, Sand etc.) und unser Bauunternehmer hat einer E-Mail den Namen eines Bauunternehmers genannt, der solche Untergründe schon häufiger vorbereitet hat. Wir haben evtl. auch jemanden, der das machen könnte und haben daher beim Bauunternehmer nachgefragt, wie dieser Untergrund exakt beschaffen sein muss und was uns das kosten würde, wenn wir seinen Kontakt beauftragen würden. Wir möchten schauen, ob derjenigen, den wir kennen, das auch machen könnte und wie sich das preislich unterscheidet. Tja, seit einer Woche bekommen wir keine Antwort – ich könnte jetzt sagen, dass mir das klar war. Uns läuft gerade die Zeit davon, zumal wir noch ein technisches Kick-Off-Meeting mit dem Bauamt, unserem Kontrollbeamten und uns planen und durchführen müssen – auch hier haben wir mit unseren offenen Fragen keinerlei Unterstützung mehr. Bis Mitte November sollte die Bodenplatte liegen und die kann erst in Auftrag gegeben werden, wenn das Kick-Off-Meeting durchgeführt wurde. Das Ganze wäre schon in der eigenen Sprache und vor Ort eine Herausforderung. In einer fremden Sprache auf die Entfernung wirkt es wie ein unüberwindbares Hindernis. Aber so schnell geben wir nicht auf.
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Um möglicher auftretender Langeweile vorzubeugen, hat sich unser Haushersteller etwas Schönes ausgedacht: er hat uns einen Bauunternehmer für die Errichtung des Hauses zugeteilt, mit dem wir bereits letztes Jahr weniger positive Erfahrungen im Rahmen der Haussuche machen durften (siehe auch Blogeintrag „Die Suche nach dem passenden Haus – Teil 2). Da bewahrheitet sich mal wieder der Spruch „Man trifft sich immer zweimal im Leben“. Mir wäre lieber gewesen, wenn die zwei Male im letzten Jahr stattgefunden hätten, nach dem Motto „das erste und das letzte Mal“, aber das wäre auch zu einfach gewesen. Da wir äußerst skeptisch sind, was die Bereitschaft des Bauunternehmers an einer Zusammenarbeit mit uns betrifft, haben wir unsere Bedenken unserem Haushersteller per E-Mail kundgetan. Unsere Bedenken wurden abgeschmettert mit dem Hinweis, dass es sich um einen sehr erfahrenen Bauunternehmer handelt, der schon viele Häuser für unseren Haushersteller gebaut hat. Gut, wir haben also keine Wahl und müssen mit ihm zusammenarbeiten.
Mitte August bekamen wir dann den Liefertermin für die Hausteile (Dachstuhl, Wände) etc. mitgeteilt – der 12. + 13.12.2023, jeweils um 07:00 Uhr. Auch dies muss durch unsere Unterschrift bestätigt werden – innerhalb von einer Woche und das mit der deutschen und schwedischen Post – ein Ding der Unmöglichkeit. Also das unterschriebene Dokument schnell eingescannt und vorab per E-Mail nach Schweden geschickt. Dem Schreiben beigefügt waren auch zwei Wegweiser zum Bauplatz, die wir an geeigneter Stelle platzieren müssen. Vermutlich werden wir diese verantwortungsvolle Aufgabe unserem Freund vor Ort übertragen, denn wir werden kaum 1500 km fahren, um vier Schilder aufzustellen – obwohl es sicher lustig wäre.
Unser schwedischer Freund war so lieb und hat die Schilder aufgestellt.

Erst, wenn der TOLO von beiden Seiten unterschrieben ist und alle sonstigen Bedingungen, die damit verbunden sind, erfüllt sind, wird die Produktion des Hauses gestartet. Zum TOLO gehört beispielsweise eine exakte Anfahrtsbeschreibung zum Grundstück, die wir zum Glück im Husknuten gemeinsam mit Markus und Mathias ausfüllen konnten. Darüber hinaus ist die Bestätigung einer Bank notwendig, entweder, dass ein Kredit bewilligt wurde oder dass das eigene Vermögen in Höhe des Kaufpreises eingefroren auf einem Sperrkonto liegt. Wir haben also den TOLO unterschrieben und wollten im Juni, wenn wir ohnehin wieder in Schweden sind, einmal zur Bank, um über einen Teilkredit zu sprechen. Bei Eröffnung des Kontos im letzten Herbst war klar, dass wir über diese Bank auch einen Kredit beantragen können. Was wir nicht wussten war, dass die finnische Mutter unserer Bank im April die Entscheidung getroffen hat, keine Kredite mehr an Kunden ohne die berühmte Personennummer zu vergeben. Um diese Personennummer zu bekommen, muss man entweder in Schweden gemeldet sein und nachweisen, dass man über genügend Eigenkapital verfügt, um dort auf eigenen Beinen stehen zu können oder man muss einen Job in Schweden haben, der mindestens für 12 Monate befristet oder besser noch, unbefristet ist. Beides haben wir nicht, so dass wir diese Nummer nicht bekommen können. Erkenntnis: keine Personennummer, kein Kredit. Um bei einer anderen Bank unser Glück zu versuchen, war es inzwischen zu spät, weil das Urlaubsende bevorstand. Also musste eine andere Lösung her – und wir hatten Glück.
Nachdem wir dem Haushersteller also bezüglich der Finanzierung alle erforderlichen Nachweise eingereicht hatten, wurde der Fertigungsauftrag in die Produktion eingesteuert. Die Vorfertigung dauert ca. vier Monate, bevor die vorgefertigten Einzelteile dann zum Bauplatz gebracht werden.
Vor der Erteilung des endgültigen Auftrags steht der sog. TOLO, auf deutsch „Fertigungs- und Lieferauftrag“. Um diesen unterschriftsfertig machen zu können, waren noch einige Punkte im Vorfeld abzustimmen. Da dies im persönlichen Gespräch immer einfacher ist als online, haben Jörg und ich beschlossen, erneut nach Göteborg zu fahren. Am 13.05. ging es daher morgens um 06:00 Uhr los, so dass wir bereits um kurz vor drei im Hotel ankamen. Was wir nicht wussten war, dass an diesem Samstag ein Halbmarathon stattfand, der direkt am Hotel entlangführte. Das Parken gestaltete sich daher etwas schwierig, wir haben einen der letzten Parkplätze im Parkhaus gegenüber bekommen. Als Ankunftszeit hatte ich zuvor 16:00 Uhr angegeben, so dass wir auch noch ca. 20 Minuten warten mussten, bis wir unser Zimmer beziehen konnte. Dafür lag dieses zum Hafen und wir konnten vom bodentiefen Zimmerfenster direkt den Läufern zuschauen, die unter unserem Zimmer abbogen.
Nachdem wir uns mit Sushi gestärkt hatten, beschlossen wir, noch nach Göteborg in die City zu fahren. Da war natürlich eine Menge los, weil die Marathonstrecke auch durch große Teile der Innenstadt führte. Das Wetter war sonnig und einigermaßen warm, so dass wir uns auf die Wiese am Kanal setzen und das bunte Treiben beobachten konnten.

Am Sonntag, 14.05. waren wir um 10:45 Uhr im Husknuten in Västra Frölunda mit Markus und seinem Kollegen Mathias zur Festlegung der letzten Details verabredet, um den TOLO fertigmachen zu können. Nach einem ausgiebigen Frühstück im Hotel sind wir also nach Västra Frölunda gefahren, was ca. 20 Minuten entfernt vom Hotel liegt. Wir haben über verschiedene Dinge, wie z. B. die Duschkabine, den Waschtischunterschrank, manche Türanschläge und die Gestaltung der Zimmerdecken gesprochen und alles festgelegt. Kurz nach zwölf waren wir damit fertig und haben die Heimreise angetreten.

So ähnlich wird unser Badezimmer aussehen.
Am 02.05. hatte zumindest das Warten ein Ende – das Bauamt schickte uns eine E-Mail mit dem Beschluss. Dieser umfasste insgesamt sieben Seiten und war natürlich komplett auf Schwedisch. Ich leitete die E-Mail zunächst an unseren Freund weiter und bat um seine Einschätzung, was das alles zu bedeuten hatte. Ein paar Beiträge vorher hatte ich ja geschrieben, dass unser Haus alle Bauvorschriften erfülle, es war weder zu hoch noch zu groß, die Farbe passte auch zu den Nachbarn. Aber wir sind ja inzwischen alte Hasen und wissen, dass auch in Schweden nichts einfach ohne Anmerkungen bzw. Widerspruch durchläuft und tatsächlich hatte der Ausschuss ein Haar in der Suppe gefunden. Die Dachneigung!! Das zweigeteilte Dach hatte auf der straßenabgewandten Seite nur eine Neigung von 18° statt der vorgeschriebenen 22° bis 28°. Ist nicht deren Ernst, oder doch? Unser Freund meinte, dass der Antrag als abgelehnt gelte. Unser Ansprechpartner beim Haushersteller und unser Kontrollbeauftragter mussten das ja schließlich auch erfahren, weshalb ich den beiden die E-Mail vom Bauamt auch weiterleitete. Und wie man das so kennt – frage drei Leute und du bekommst fünf Meinungen. Sowohl Markus (Haushersteller) als auch sein Kollege mit langjähriger Erfahrung und unser Kontrollbeamter kamen allesamt zu der Auffassung, dass es sich bei der Dachneigung nur um einen kleinen „Mangel“ handele und wir mit den nächsten Schritten weitermachen könne. Es bestehe zwar noch die Möglichkeit des Widerspruchs durch die Gemeindemitglieder, die dagegen gestimmt hatten (und die im Bescheid auch namentlich genannt sind), die Gefahr aber doch recht gering sei. Wir konnten also die nächsten Schritte planen und angehen.
Um die Wartezeit bis zur Erteilung der Baugenehmigung sinnvoll zu nutzen, wurden wir vom Haushersteller aufgefordert, die Küchenplanung vorzunehmen. Und auch hier ging ich davon aus, dass das ja so schwierig nicht sein könne, weil die Küche ja mehr oder weniger vorgegeben ist. Durch die Vorgaben im Katalog ist man tatsächlich eingeschränkt, was die Planung erleichtert. Nichtsdestotrotz muss man einige Entscheidungen treffen, wie z. B. die Farbe von Kühlschrank und Herd, ob die Spüle in die Arbeitsplatte eingelassen werden soll und wie hoch die Oberschränke sein sollen. Nach einigem Mailverkehr mit der Ansprechpartnerin für die Küchenplanung beim Haushersteller hatten wir auch das geschafft und konnten uns wieder voll und ganz dem Warten auf die Erteilung der Baugenehmigung widmen.

Zeichnung von unserer Küche
Wenn man denkt, dass es mit dem Einreichen des Bauantrags und dem darauffolgenden Warten getan ist, hat man sich getäuscht. Das mussten wir recht schnell feststellen. Am 08.03. erreichte uns eine Mail des Bauamts mit der Bitte um Nachbesserungen. Zum einen fehlte in den Unterlagen die Angabe der Hausfarbe(n), zum anderen war die Höhe der Bodenplatte mit 1,85 m zu niedrig. Nach den wohl neuesten Vorschriften der Kommune soll die Bodenhöhe bei Neubauten mind. 2,65 m, besser noch 2,80 m, betragen. Ernsthaft? Dazu muss man wissen, dass unsere Nachbarn alle eine Höhe von rund 1,85 m haben. Und wir sollen einen Meter höher auf einem Hügel sitzen? Naja, wie auch immer, die Mail wurde an unseren Ansprechpartner beim Haushersteller weitergeleitet, der sich wiederum mit dem Architekten in Verbindung setzte. Dieser sprach, so wurde uns gesagt, mit der Dame vom Bauamt und schickte geänderte Zeichnungen mit einer Bodenhöhe von nun 2,05 m. Diese angepassten Zeichnungen schickten wir am 12.03. erneut an das Bauamt und warteten. Diesmal war doch alles gut, oder? Wer jetzt denkt, dass der Bauantrag nun durchgewunken wird, ist auf dem Holzweg, auf dem wir uns auch befanden. Denn am 21.03. erreichte uns eine weitere E-Mail vom Bauamt mit dem Hinweis, dass die Bodenhöhe mind. 2,65 m betragen müsse. Gleichzeitig gab die Dame selbst zu, dass das merkwürdig aussähe und auch nicht in das Gefüge der anderen Häuser passen würde. Hilft ja nichts – auch diese Mail wurde an unseren Ansprechpartner beim Haushersteller weitergeleitet und der Architekt schickte neue Zeichnungen mit einer Höhe von 2,15 m. Die Dame vom Bauamt meinte, dass die Gemeinde letztlich darüber entscheiden müsse, ob das so in Ordnung ginge oder eben nicht. Wir übten uns also mal wieder in Geduld (das lernt man hier zur Genüge) und die Wochen vergingen.
Während man wartet, kann man die Zeit wunderbar für andere Dinge nutzen, z. B. für die Beantragung der sog. Samordningsnummer beim Finanzamt. Diese Nummer ist sozusagen die Vorstufe zur Personnummer (die wir ja nicht bekommen können) und soll einem so manches erleichtern, wie z. B. die Beantragung eines Telefonanschlusses etc. Auch hierfür sind unzählige Formulare auszufüllen, Nachweise über alles mögliche zu erbringen und in diesem Fall benötigt man einen persönlichen Termin, um die Antragsunterlagen abzugeben. Nachdem wir den Termin gefühlt zehnmal verschoben hatten, weil wir zum jeweiligen Termin dann doch nicht in Schweden waren (man kann max. 3 Monate im Voraus buchen), war es dann im Februar so weit. Wir fuhren zum Finanzamt, gaben die Formulare ab, ließen unsere Reisepässe kopieren, gaben eine schwedische Kontaktadresse an, fuhren wieder nach Hause und? Ja genau, wir warteten! Interessanterweise bekam ich nach ca. zwei Wochen eine WhatsApp-Nachricht von unserem schwedischen Freund, den wir als Kontakt angegeben hatten mit einem Foto von einem Schreiben an mich, worin das Finanzamt um Nachweise bat, dass wir ein berechtigtes Interesse an dieser Samordningsnummer haben. Kurz, sie wollten den Bauantrag. Das war einfach, da wir ja vom Bauamt eine Eingangsbestätigung erhalten hatten. Also kopierte ich die Unterlagen, druckte den Eingangsbescheid des Bauamtes aus und schickte den Brief ans Finanzamt – und wartete
Wir waren etwas verwundert, weil Jörg kein Schreiben erhalten hatte. Dass das erst drei Wochen später eintreffen sollte, konnten wir nicht ahnen. Jörg nahm also mein Schreiben, kopierte es unter seinen Briefkopf und schickte exakt die gleichen Unterlagen zum Finanzamt, die ich einige Wochen vorher bereits dorthin geschickt hatte. Das Warten hat sich gelohnt – wir bekamen unsere Samordningsnummern.
Von unserem schwedischen Freund hatten wir einen Kontakt genannt bekommen, der als Kontrollbeamter bereits einige Bauvorhaben in dem Ort, in dem auch wir bauen wollten, begleitet hat. Nachdem der Haushersteller uns gebeten hat, ihm unseren Kontrollbeamten zu nennen, mussten wir in die Puschen kommen. Also schrieb ich den vorgeschlagenen Kontakt per E-Mail an. Was man den Schweden wirklich zugutehalten muss, ist die Antwortgeschwindigkeit, was E-Mails betrifft, zumindest in den meisten Fällen. Das geht nahezu postwendend und wenn man innerhalb von zwei Tagen noch nichts gehört hat, ist das fast schon ein Grund zur Besorgnis. Wir bekamen auch hier innerhalb von zehn Minuten eine Antwort, allerdings nicht die erhoffte. Er war inzwischen im Ruhestand. Dies habe ich unserem schwedischen Freund mitgeteilt, der auch gleich einen weiteren Namen aus dem Hut zauberte, den ich dann ebenfalls anschrieb. Und diesmal hatten wir Glück – wir haben nun also einen Kontrollbeamten, der Lust auf unser „spaßiges“ Projekt hat, wie er es nannte.
Aber was genau macht denn nun ein Kontrollbeamter oder kontrollansvarig, wie er auf Schwedisch heißt? Es handelt sich dabei um einen zertifizierten unabhängigen Berater, der für die Einhaltung der Baugenehmigung verantwortlich ist, indem er einen Kontrollplan erstellt und Protokolle und Bescheinigungen bis zur Endabnahme einholt. Dieser Kontrollbeamte wird vom Bauherrn (also uns) bestellt und von der Gemeinde genehmigt.
Zuvor muss jedoch der Kontrollbeamte einen Kontrollplan erstellen. Denn bevor die Gemeinde grünes Licht für den Bau gibt, muss der Kontrollplan vorgelegt und ebenfalls genehmigt werden. Wir hoffen, dass wir vielleicht noch während unseres Urlaubes im Februar alle Unterlagen zusammenhaben werden, um den Bauantrag einzureichen.